4. Ministerial-Bekanntmachung vom 15. März 1850, die der Herzogl. Sachsen-Meiningschen Steuer-Receptur zu Pösneck ertheilte Ermächtigung zur Erledigung von Uebergangsscheinen über die ihrer Gattung nach, der Uebergangsabgabe unterliegenden Waaren betreffend.