860. Ministerialbekanntmachung, den zwischen der diesseitigen Staatsregierung einerseits und den Staatsregierungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzogthums S. Meiningen, des Herzogthums S. Altenburg, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt, des Fürstenthums Reuß älterer Linie und des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie andererseits unter’m 19. Februar 1877 über Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts in Jena abgeschlossenen Vertrag betreffend, vom 5. Januar 1878.