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759. Ministerial-Bekanntmachung, die zwischen der diesseitigen Staatsregierung einerseits und der Staatsregierung des Großherzogthums S. Weimar-Eisenach sowie des Fürstenthums Reuß j. L. andererseits unter’m 9. November 1871 abgeschlossenen Verträge über die Vollstreckung der von den Großherzogl. Sächsischen und Fürstlich Reußischen Gerichten erkannten Zuchthausstrafen in dem Zuchthause zu Gräfentonna, sowie der von den genannten Gerichten erkannten, die Dauer von drei Monaten übersteigenden Gefängnißstrafen in dem Landesgefängniß zu Hassenberg, sowie den zwischen der diesseitigen Staatsregierung und der Staatsregierung des Fürstenthums Reuß j. L. einerseits und de Großherzogl. S. Weimar-Eisenach’schen Staatsregierung andererseits unter’m 9. November 1871 abgeschlossenen Vertrag über die Mitbenutzung der Correctionsanstalt zu Eisenach betreffend, vom 10. Juni 1872.
- Erschienen
- 10. Juni 1872
- Seitenbereich
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0033
- Annotation
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Gesetzesnummer: 759; Erlass: 1872-06-10
- URN
- urn:nbn:de:urmel-0300f787-17f8-42a5-9f2b-9beca4c29b763-00206976-0412