626. Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1868 Nr. 11 enthaltend: (Nr. 92.) das Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung vom 4. Mai 1868, (Nr. 93.) das Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen Landen, vom 4. Mai 1868 und (Nr. 94.) die Bekanntmachung, betreffend die Enthebung des Königl. Bayrischen Staatsministers von Schlör von seiner Function als Bevollmächtigter zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins, vom 8. Mai 1868.