3. Bekanntmachung der Fürstl. Regierung vom 18. Januar 1842, die Regulirung der Stations-Entfernungen in dem Umfange der Oberherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt nebst einigen Anordnungen in Bezug auf die Beförderung von Ertraposten, sowie die Extrapost-, Courier- und Estaffetten-Taxe betreffend.