1. Ministerialbekanntmachung, den Beitritt der Fürstlich Reußischen Regierung älterer Linie zu der zwischen Sachsen Weimar-Eisenach, Sachsen Meiningen, Sachsen Altenburg, Sachsen Coburg-Gotha und Schwarzburg-Rudolstadt über die gegenseitige Zulassung des Papiergeldes dieser Staaten abgeschlossenen Uebereinkunft vom 21. Januar 1856 betreffend