6. Ministerial-Bekanntmachung vom 9. Januar 1874, betreffend das Inkrafttreten der Verordnung vom 24. Mai 1872 wegen Abänderung der Ausführungs-Verordnung vom 20. Juni 1856 zu den beiden Gesetzen über die gerichtliche Uebereignung unbeweglicher Sachen und die Verbesserung des Hypothekenwesens in den Bezirken der Justizämter Rudolstadt, Stadtilm und Frankenhausen und der Justizamtscommission Schlotheim