3. Ministerialbekanntmachung, betreffend die Aufhebung sämmtlicher Verordnungen über die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 auf die im Herzogthum Gotha betriebenen Nebenbahnen und der auf Grund des § 45 der gedachten Bahnordnung zur Sicherung des Betriebes erlassenen weiteren Vorschriften, vom 24. Februar 1893