6. Verordnung, die Ausdehnung des Voranschlags für den Staatshaushalt des Staates Gotha nebst Abgabengesetz für 1918, sowie des Gesetzes über Zuschläge zum Einkommensteuergesetz und Ergänzungssteuergesetz auf das Rechnungsjahr 1919 betreffend. Vom 10. Februar 1919