1. Verordnung zur ferneren Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1869, die Einführung des im Herzogthum Sachsen-Gotha geltenden Rechts in den vom Großherzogthum Sachsen-Weimar an dasselbe abgetretenen Gebietstheilen, sowie die Zuweisung dieser Gebietstheile zu den bestehenden Gerichtssprengeln betreffend (Gesetzsamml., Jahrgang 1869, Nr. 19.). Vom 28. December 1871