5. Verordnung, die Abänderung des §. 16. der Verordnung über die Anfertigung der Geburts- und Sterbelisten, die Führung der Stammrollen, das formelle Verfahren bei Anbringung der Reclamationen und Beibringung der erforderlichen Beweismittel und das Strafverfahren in Militär-Ersatz-Angelegenheiten betreffend. Vom 23. März 1870