3. Ministerialbekanntmachung, die Telegraphen-Ordnung für die Correspondenz auf den Linien des Telegraphen-Vereins nebst den den innern Verkehr auf den Linien des Norddeutschen Telegraphen-Gebietes und der innerhalb desselben gelegenen Eisenbahnen betreffenden zusätzlichen Bestimmungen betreffend. Vom 22. Januar 1869