6. Ministerialbekanntmachung, die Aufhebung der zwischen der Königlich Bayerischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung unter dem 9. April bezw. 27. März 1839 abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Verhütung und Bestrafung der an den beiderseitigen Landesgrenzen verübten Forst-, Jagd-, Feld- und Fischereifrevel betreffend. Vom 30. März 1875