325. Bekanntmachung der Herzogl. Landesregierung über den Erlaß des 4. Stücks des Reichs-Gesetz-Blattes, enthaltend: Verordnung, betr. die Beschaffung von 5,250,000 fl. (3,000,000 Thaler) für die deutsche Marine, vom 10. October 1848; Bekanntmachung des Reichsministeriums der Finanzen, betr. die Vertheilung der vorläufig für die deutsche Marine verfügbar zu machenden 5,250,000 fl. (3,000,000 Thaler) auf die einzelnen Staaten, vom 10. October 1848; vom 18. October 1848.