3. Bekanntmachung der Fürstl. Regierung vom 13. März 1862, die Ertheilung eines Privilegiums für die Gebr. Fritz und Theodor Hurtzig zu Linden bei Hannover auf die Erzeugung eines weißen und farbigen harten Stoffes aus Gummi, Guttapercha und verwandten Substanzen als Ersatz für Elfenbein, Knochen, Horn, Ebenholz etc.