101. Ministerial-Bekanntmachung, die Einziehung der Beiträge zur Invaliditäts- und Altersversicherung und die Ausstellung etc. der Quittungskarten für die den Krankenkassen angehörigen Versicherten, sowie die den Krankenkassen für die Einziehung der Beiträge zu gewährende
Vergütung betreffend