2. Bekanntmachung Fürstlicher Landesregierung, die in dem Großherzogthum Hessen zu Ausstellung von Heimathscheinen und Heimathsreversen ermächtigten Behörden, so wie den Beitritt der Landgräflich Hessischen Regierung zu dem Vertrag wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden d. d. Gotha 15. Juli 1851 betr.