147. Bekanntmachung Fürstlicher Landesregierung, die zur Erläuterung der Bestimmung zu a. 1. die Nachtragsconvention mit der Königl. Sächs. und der Herzogl. Sachs. Altenburg. Staatsregierung wegen Uebernahme der Vaganten und Ausgewiesenen vom 30. Mai und 5. Juni 1839 resp. 23. März und 8. April 1840 getroffenen Vereinbarung betr.