890. Ministerial-Bekanntmachung, den zwischen der diesseitigen Staatsregierung einerseits und den Staatsregierungen des Großherzogthums S.-Weimar-Eisenach, des Herzogthums S-Meiningen, des Herzogthums S.-Altenburg, des Fürstenthums Reuß älterer Linie und des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie andererseits wegen Aufhebung des Gesammt-Oberappellationsgerichts zu Jena unter dem 19. Februar 1877 abgeschlossenen Vertrag betreffend, vom 28. März 1879.