19. Gesetz, den privilegirten Gerichtsstand der in dem Eisenach'schen Kreise angesessenen, früher reichsunmittelbaren Familien und ihrer Güter betreffend
Sonst. Titel
Gerichtsstand, privilegirter, der Entwurf eines Nachtrags zu dem Gesetze über die Aufhebung desselben vom 14. März 1850 vorgelegt, der Entwurf selbst, nebst Motiven. - (S. 39) ; privilegierter