Beylage 39: Unterthänigste Erklärungsschrift der getreuen Stände des Herzogthums, die Prolongation der seitherigen, in den verschiedenen Landestheilen bestandenen Steuern für die nächste Etatsperiode vom 1. April l. Jahres bis zum letzten des Mon. März 1834 betreffend: ad Num. 990