Großherzog, königliche Hoheit. Wer Schriften oder Kunstwerke höchstdemselben zu widmen Veranlassung zu haben glaubt, soll erst beim Staatsministerium schriftlich um Erlaubnis suchen
Kunstwerke. Zusendungen und Zueignungen solcher, gerichtet an seine königliche Hoheit, den Großherzog, werden ohne vorrausgegangene Bestellung oder dazu erhaltene Erlaubnis nicht angenommen
Preußische Unterthanen. deren Trauung im Großherzogthume
Trauung preußischer Unterthanen in dem Großherzogthume. Diesfällige Vorschrift
Waarenverzeichnis, amtliches zu dem Vereinszolltarife für dei Jahre 1840, 1841 und 1842