- A-Z
- Regierungsblatt für...
- 1840 - 24. Jahrgang
- Nr. 3 : 26. Februar...
- Sonst. Titel
-
Heimathschein. Bestimmung darüber, was er enthalten muss
Ilmenau. Gesetz zum Schutz der Jagdreviere im dasigen Amtsbezirke gegen Wilddiebstahl vom 17. Januar
Jagdreviere im Amtsbezirke Ilmenau. Gesetz zum Schutz der Jagdreviere im dasigen Amtsbezirke gegen Wilddiebstahl vom 17. Januar
Salz. Die zum Verkaufe des Salzes im Einzelnen bestellten Personen sollen sämtlich verpflichtet werden
Trauung - jede im Auslande erfolgende Trauung eines inländischen Statsbürgers ohne erlangten Trauschein von einer dieseitigen Behörde ist ungültig
Versender binnen-kontrollpflichtiger Waaren, siehe auch Waarenführer
Waarebführer, welcher binnen-kontrollpflichtige Waaren, ohne bei den amtlich abgestempelten obbrigkeitlich beglaubigten Frachtbriefe transportiert, soll neben dem Versender nach dem Zollstrafgesetze bestraft werden
Wilddiebstahl. Gesetz zum Schutze gegen denselben auf den Jagbdrevieren im Amtsbezirke Ilmenau
- Erschienen
- 26. Februar 1840
- Seitenbereich
-
009 - 012
- URN
- urn:nbn:de:urmel-18f4da72-7755-41ae-a5be-7524fc3a498b1-00210869-0212