Bekanntm. Großherzogl. Regierung zu Weimar : vom 13. März 1832 (R. 4. 1832) ; Die von Aemtern zu erlangende Nachweisung der betreffenden Zollgesetze, bei Requisitionen k. baierischer oder würtembergischer Behörden betr.
Erschienen
13. März 1832
Seitenbereich
008
Rubrik
oder Vierter Theil. Enthaltend die gesetzlichen Verordnungen, welche im Großherzogthum S. Weimar-Eisenach vom Jahre 1832 bis 1834 (ausschl.) erschienen und noch gültig sind