Bekanntm. Großherogl. Regierung zu Weimar : vom 6. Februar 1832 (R. 2. 1832) ; Verbot des Liquidirens bey Konsensertheilungen betr.
Erschienen
6. Februar 1832
Seitenbereich
002 - 003
Rubrik
oder Vierter Theil. Enthaltend die gesetzlichen Verordnungen, welche im Großherzogthum S. Weimar-Eisenach vom Jahre 1832 bis 1834 (ausschl.) erschienen und noch gültig sind