- A-Z
- Großherzogl. S. Wei...
- 18. Jahrgang, 1834
- Nr. 3 : 22. Januar ...
- Sonst. Titel
-
Eigenthum. Gesetz über das Verfahren bey Uebertragung desselben an Immobilien vom 20. April 1833. Erläuterung der Vorschriften in dem §. 4 Nr. 1 und 3, §.5, §. 7, §. 10, §. 16 dieses Gesetzes
Handwerksmeister. Vereinbarung zwischen der Großherzoglichen Landes = DIrektion und der Herzoglich Sächsischen Landesregierung zu Altenburg wegen Gestattung des Arbeitens sowohl diesseitiger als jenseitiger Handwerksmeister in den die beyderseitigen Staatsgebiethe berührenden Grenzorten ohne Entrichtung einer Gebühr an Staats = oder Zunftkassen
Heimathsbezirk - abgesonderter - die Erklärung der Besitzer verschiedener Rittergüter zu Bildung eines solchen.
Immobilien; Erläuterung einiger Vorschriften in dem Gesetze über das Verfahren bey Uebertragung des Eigenthums an Immobilien
Landstandschaft im Stande der Rittergutsbesitzer; deren Ertheilung: a) für das Rittergut Heerda; b) für das Rittergut Heygendorf
Zeitschriften - nachbenannte sind im Nahmen und aus Autorität der deutschen Bundesversammlung in allen deutschen Bundesstaaten unterdrückt und verbothen und es werden deren Redakteurs binnen fünf Jahren in keinem Bundesstaate bey der Redaktion einer ähnlichen Schrift zugelassen: a) Beobachter in Hessen bey Rhein - Redakteurs: E. W. Leske, Advokat Heinrich Carl Hoffmann und der Kaufmann E. W. Lange; b) Das neue Hesssische Volksblatt - Redakteurs: die Vorstehenden
- Erschienen
- 22. Januar 1834
- Seitenbereich
-
009 - 012
- URN
- urn:nbn:de:urmel-20a5dd6c-c918-4170-9047-41364038bc4f9-00210855-0221