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- Großherzogl. S. Wei...
- 16. Jahrgang
- Nr. 5 : 6. April 18...
- Sonst. Titel
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Handelsvertrag zwischen dem Großherzogthume und dem Kurfürstenthume Hessen in FOlge des Kasseler Handels = Separat = Vertrages vom 11. Dezember 1828 und der Konvention vom 11. Oktober 1829. - Einige Bestimmungen über die Kontrollirung dieses Verkehrs
Postscheine - deren Lösung von Lohnkutschern oder Hauderern - Erneuerung des §. 103 der Postordnung vom Jahre 1819 und Gestattung der Erhebung derselben durch die Großherzogliche Chausseegelder = Einnahmen gegen bestimmte Kollekur = Gebühren
Schutzpocken = Impfung. Es sollen nur solche aus einem andern Orte des In = und Auslandes in eine Gemeinde des Großherzogthumes einziehende einzelne Personen oder Familien aufgenommen werden, die entweder die Menschenblattern gehabt haben, oder denen die Shcutzpocken mit Erfolg geimpft worden sind
- Erschienen
- 6. April 1832
- Seitenbereich
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019 - 022
- URN
- urn:nbn:de:urmel-1c13293a-c0b8-4845-bff7-61881e7a11bd3-00210854-277