- A-Z
- Großherzogl. S. Wei...
- 14. Jahrgang
- Nr. 4 : 19. Februar...
- Sonst. Titel
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Advokatorische Praxis. Die Ertheilung derselben betr.
Dienergebühren bey den Justiz = Behörden; solche sind sämmtlich ohne Ausnahme in den Kostenrechnungen der Aemter oder Gerichte zu liquidiren, an die Sporteln = Einnahmen abzuliefern und diesen auszuzahlen
Geld = Paquete. Vorschrift über deren Form bey Einsendung an die Kammer = Zentralkasse und bey Ausgabe derselben von Kammeral = Einnehmern und Kassen = Beamten an Dritte
Großherzogin = Mutter Louise, Königliche Hoheit, c) Nachricht von Höchstderen feyerlichen Beysetzung in der Fürstengruft zu Weimar am 18. Februar früh 5 Uhr
Militär = Verdienst = Medaille - Großherzogliche. - Bey Untersuchung wegen begangener Verbrachen gegen die in Großherzoglichen Militär = Diensten gestandenen Personen soll jedesmahl darüber zu den Akten Nachricht gebracht werden, ob die Angeschuldigten Inhaber jener Medaille sind; a) die Bekanntmachung der Regierung zu Eisenach v. 2. Februar 1830; b) Bekanntmachung der Regierung zu Weimar v. 4. Oktober 1830
Physikat: a) der Residenz = Stadt Weimar, b) des Amtes, c) des Stadtgerichtes und d) des Kriminal = Gerichtes zu Weimar. Dessen Besetzung
- Erschienen
- 19. Februar 1830
- Seitenbereich
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011 - 014
- URN
- urn:nbn:de:urmel-43b11ba9-08a1-487e-a7e0-5742f83f943d1-00210852-0237