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- Regierungsblatt für...
- 1838 - 22. Jahrgang
- Nr. 2 : 10. März 18...
- Sonst. Titel
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Allstedt. Porto-Freithum auf königlich preußischen Posten zwischen Allstedt und Jena oder Weimar
Baugewerbe. Deren Prüfung bei der Oberbaubehörde
Begleitungsbrief. Mit einem solchen muß jedes, das Gewicht eines Pfundes übersteigende, durch die Postanstalt zu befördernde Paquet versehen seyn
Erfurt. Porto-Freithum auf königlich preußische Posten zwischen Weimar und Erfurt
Frachtbrief. Mit einem solchen muss jedes, das Gewicht eines Pfundes übersteigende, durch die Postanstalt zu befördernde Paquet zu versehen seyn
Geistliche - künftige - dürfen nicht verabsäumen, sich auf der Universität die erforderlichen pädagogischen Kenntnisse und Fertigleiten anzueignen
Gesellen, so sich bei den Innungen der Maurer, Tüncher und Zimmerleute um das Meisterrecht bewerben, müssen vorher eine Prüfung bei der Ober-Baubehörde bestehen
Jena. Porto-Freithum auf königlich preußischen Posten zwischen Jena oder Weimar und Allstedt und Oldisleben
Katechetisches Seminar zu Jena. Die Theologie Studirenden sollen an demselben Theil nehmen
Maurerinnung. Die sich bei denselben um das Meisterrecht bewerbenden Gesellen müssen zuvor eine Prüfung bei der Oberbaubehörde bestehen
Meisterrechts-Gewinnung und Meisterstücks-Fertigung. Vorschrift über die Zulassung der Maurer-, Tüncher- und Zimmergesellen zu solchen
Oldisleben. Porto-Freithum auf königlich preußischen Posten zwischen Weimar oder Jena und Oldisleben
Pädagogische Kentnisse und Fertigkeiten sollen sich die Theologie Studirenden durch Anhörung von Vorlesungen über Erziehungs- und Unterrichtslehre, wie über Schulkunde, auf der Universität Jena aneignen
Philologisches Seminar zu Jena. Die Theologie Studirenden sollen an demselben Theil nehmen
Porto-Freithümer in Großherzoglichen Dienstsachen mit Hinsicht auf die Uebereinkünfte mit Thurn und Taxis und mit Preußen vom Jahre 1824 und vom Jahre 1837
Postordnung vom 26. November 1819. Erläuterung der Vorschrift in Nr. 14 des Anhangs zu derselben, wornach jedes, das Gewicht eines Pfundes übersteigende Paquet mit einem besonderen Begleitungsbriefe oder Frachtbriefe zu versehen ist
Privatschulen. Die Kandidaten der Theologie, welche solche in einem Orte des Großherzogthumes anlegen wollen, haben sich zuvor einer pädagogischen Prüfung zu unterwerfen
Prüfungen der Baugewerke durch die Oberbaubehörde
Schulmänner, künftige dürfen die Aneignung der erforderlichen pädagogischen Fertigkeiten und Kenntnisse auf der Universität nicht verabsäumen
Tüncherinnung. Die sich bei denselben um das Meisterrecht bewerbenden Gesellen müssen zuvor eine Prüfung bei der Oberbaubehörde bestehen
- Erschienen
- 10. März 1838
- Seitenbereich
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005 - 008
- URN
- urn:nbn:de:urmel-bcb8242c-de2c-4426-a99e-677585b247292-00210865-0186