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- Großherzogl. S. Wei...
- 11. Jahrgang
- Nr. 6 : 11. May 1827
- Sonst. Titel
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Advokatorische Praxis - die Ertheilung derselben betreffend
Beförderungen
Civil = Verdienst = Medaillen - deren Verleihung
Consulat der vereinigten Staaten von Nord = Amerika zu Leipzig - dessen Anerkennung für die Großherzogl. Lande
Dienstentlassungen
Extrapost = Reisende - denselben sind von den Posthaltereyen vor der Abfahrt von der Post = Station gedruckte Quittungen über bezahltes Postgeld auszustellen
Forstfrevel. Die wechselseitige Kognition über diesselben und deren Untersuchung und Bestrafung in den Großherzogl. und den Königl. Preuß. Landen soll nach der zwischen den beyderseitigen Staaten zur Beförderung der Rechtspflege getroffenen allgemeinen Uebereinkunft v. 25/8. Juny 1824 Statt finden
Geschäftsthätigkeit der Landesregierungen zu Weimar und zu Eisenach in dem Jahre 1826. Diesf. Uebersichten
Medizinische Praxis: die Ertheilung derselben betreffend
Quittungen - gedruckte - sie sind von den Posthaltereyen den Extrapost = Reisenden über bezahltes Postgeld vor der Abfahrt von den Poststationen zuzustellen
Schreibmaß. Gesetz darüber v. 7. Oktober 1817. Bekanntmachung wegen Zuwiderhandlungen gegen dasselbe
Zusendungen von literarischen Erzeugnissen und Kunstwerken und Zueignungen von Schriften oder Kunstwerken, gerichtet an Se. Königl. Hoheit. den Großherzog; sie werden ohne vorausgegangene Bestellungen oder dazu erhaltene Erlaubniß ferner nicht angenommen
- Erschienen
- 11. Mai 1827
- Seitenbereich
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031 - 038
- URN
- urn:nbn:de:urmel-1643cb19-5518-4338-a1df-1dcb357743a51-00210847-0411