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- Großherzogl. S. Wei...
- 9. Jahrgang
- Nr. 5 : 6. May 1825
- Sonst. Titel
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Advokatorische Praxis: die Ertheilung derselben betr.
Justiz = Beamten - Transport deren Effekten von Seiten der Gemeinden bey ihrer Anstellung soll künftighin cessiren
Kriminalgerichts = Sporteltaxe - Weimarische. - Deren Anwendbarkeit mit Hinsicht auf den §. 40 derselben: a) Verordnung der Landesregierung zu Weimar
Medizinische Praxis: die Erlaubniß zu solcher für einige Aerzte
Ober = Appellations = Gerichtsordnung - provisorische: a) Erläuterung des im §. 20 derselben enthaltenen Ausdrucks: Hauptwerth
ruhestand - Versetzung in denselben mit Pension
Spielkarten. Alle dergleichen Karten, seyen sie aus dem Auslande eingebracht, oder im Inlande gekauft, oder nur zum Weiterverkauf niedergelegt, sey damit wirklich gespielt worden, oder nicht, müssen gemäß Kapitel VII §. 5 des Impost = Regulatives v. 27. November 1821 (vergl. Regier. Bl. v. J. 1821 S. 760) gestempelt seyn
Studieren. Verordnung wegen der dazu in unverhältnißmäßigen großer Anzahl sich meldenden und zudrängenden jungen Leute und wegen deren Abhaltung bey nicht besonders vorhandenen Anlagen - Die deshalb mit Bezug auf die Schul = Stipendien im Gymnasium zu Eisenach getroffene Einrichtung (vergl. Regier. Bl. v. J. 1824 S. 113 Nr. V)
Transport = Mittel - die in einigen Aemtern der neuen Landestheile des Weimarischen Regierungsbezirkes von den Gemeinden bey Anstellung von Justiz = und Rentbeamten, auch Amts = Subalternen zeither zu leistenden - deren Abschaffung
- Nebentitel
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Beförderungen
- Erschienen
- 6. Mai 1825
- Seitenbereich
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019 - 022
- URN
- urn:nbn:de:urmel-f2d3426f-465f-4071-88c1-70b7447de7e0-00210845-0299