Abdruck der Weistümer ("Aufzeichnungen über die Rechte und Gebräuche gewisser Gerichte oder Gemeinden, wie dieselben jährlich in den ungebotenen Gerichten, den Rügegerichten, oder, weil sie häufig auf Petri gehalten wurden, Petersgerichten, vorgelesen wurden") der Orte Barchfeld und Steinbach.