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Schon seit langem wird in Künstlerkreisen, insbesondere aber in Frankreich, für die Idee gekämpft, den bildenden Künstlern gleich den Schriftstellern ein Urheberrecht an ihren Werken zu gewähren, das Malern und Bildhauern einen gewissen Anteil an den Wertsteigerungen ihrer Werke im Kunsthandel bietet. Der französischen Kammer liegt bereits ein dahingehender Antrag vor, über den ein Beschluß noch aussteht. Dieser Kampf um das Urheberrecht der bildenden Künstler hat nun einen bedeutenden Erfolg zu verzeichnen, indem für die künftige Vorarbeit eine internationale Gemeinsamkeit der Aktion gewährleistet wird. Der unter dem Protektorat der französischen Regierung in Paris zusammengetretene internationale Künstlerkongreß, auf dem alle großen Nationen durch Abgeordnete vertreten waren, hat beschlossen, daß fortan die Künstlergenossenschaften und Künstlervereinigungen aller Länder übereinstimmend darauf hinarbeiten sollen, daß die Regierung ihres Landes ein Gesetz erlasse, nach dem den lebenden Künstlern bei Versteigerungen und Wiederverkäufen ihrer Werke ein bestimmter Prozentsatz an den erzielten Gewinnen gewährleistet wird. An dieser Abstimmung beteiligten sich so im Namen Frankreichs alle Vertreter der großen Kunstorganisationen, u. a. auch Rodin, im Namen Deutschlands E. Berger, für Rußland der bekannte Bildhauer Bernstam, für Oesterreich Otto Wagner, für Schweden Karl Larsson und Karl Mobler, für Holland Van Hove, für Belgien De Vreese und Julian de Briendt und ebenso die Delegierten der führenden dänischen, spanischen und italienischen Kunstgenossenschaften. – Wie eine Illustration zu diesem Thema mutet folgende Notiz an, die das holländische Kunstblatt „Van onzen Tijd“, der „Boss. Ztg.“ Zufolge, dieser Tage brachte: Bis vor einigen Jahren konnten die Einwohner einer kleinen französischen Stadt jeden Mittag zwei alte Leutchen, einen Mann und eine Frau, einfach, ja dürftig gekleidet, spazieren gehen sehen. Sie waren beide halb blind, konnten sich nur mühsam, sich mit den Armen aufeinander stützend, fortbewegen, wurden aber von allen Vorübergehenden höflich gegrüßt, von denen manche die Schüler der beiden Alten gewesen waren; denn der Mann war früher Musiklehrer gewesen, und seine Schwester hatte Unterricht im Zeichnen gegeben. Man wußte, daß beider Vater ein Maler gewesen, aber niemand schien sich daran zu erinnern, daß ihr Vater niemand anders als der große Théodore Rousseau gewesen war. Die beiden Alten sind arm gestorben; auf Kosten der Gemeinde mußten sie begraben werden, - aber jetzt ist in Paris im Hotel Draout Rousseaus „Allée des Châtaigniers“ für 270 000 Frs. verkauft worden!
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- 1912