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»Reichenbach glaubt aus der eigenthümlichen Zusammensetzung des Hainholzer Meteoriten den Schluss ziehen zu dürfen, dass das Nickeleisen älteren meteoritischen Ursprungs, und dass es später in die Silikatmasse eingeknetet worden sey«. So ausgedrückt würde diese Stelle mich in Widerspruch mit mir selbst bringen, ich kann daher nicht unterlassen, sie zu berichtigen. Es ist dort von grossen Olivinen und Eisenknollen die Rede, welche ich in dem Meteoriten von Hainholz zur Sprache gebracht und von denen ich zu zeigen versucht habe, dass sie in dem Gesammtmeteoriten eingebettete selbstständige Individuen bilden, und in dessen Folge älter als die Grundmasse desselben seyn müssen; ausdrücklich habe ich angegeben, dass die dort eingelagerten rundlichen bohnengrossen Eisenknollen älteren Ursprungs seyn. Damit habe ich aber auf keine Weise gesagt, dass überhaupt »das Nickeleisen älteren meteoritischen Ursprungs sey.« Im Gegentheile habe ich in allen meinen Arbeiten die Ansicht aufgestellt, dass das Eisen in den Meteoriten im Allgemeinen der späteste ihrer Bestandtheile sey. Die eigenthümlichen Eisenknollen im Hainholz sind allerdings ein älteres Glied in diesem ungewöhnlichen Meteoriten insbesondere, aber nicht das Nickeleisen im Allgemeinen ist älteren, sondern umgekehrt jüngeren meteoritischen Ursprungs.
daraus in Gilbert's Ann. Bd. 41, S. 453.
p355_1) Hr. Dr. Buchner sagt in seiner schätzbaren Schrift »die Feuermeteore« S. 106.
p361_1) Philos. Trans. 1802 und
p366_1) Diese Ann. Bd. 98, S. 609.
p373_1) Unlängst machte Hr. Haidinger in diesen Annalen einen beleidigenden Ausfall auf mich in Bezug auf gewisse von mir öffentlich zur Sprache gebrachte bedauerliche Gebrechen in dem Statut des Wiener k. k. Hofmineralien-Cabinets und dessen nachtheilige Handhabung, in deren Folge ein Besucher sich dort leicht Missliebigkeiten ausgesetzt sieht, wie solche auch thatsächlich mir selbst mehrmals widerfahren sind. Da man jetzt aber in Oesterreich viel von Reformen alter Missbräuche reden hört, so schien es wohl an der Zeit, auch an Recht und Pflicht zwischen Custodie und wissenschaftlichem Publikum zu erinnern. Hr. Haidinger steht lediglich in keiner amtlichen Bezichung zu den dortigen Sammlungen und ihrer Verwaltung; es ist auffallend, wie er sich in eine Angelegenheit einmengen kann, welche ihn einfach nichts angeht Die Materie selbst nun aber, um welche es sich hier handelt - berührt er nicht, weiss meine Beschwerden mit keinem Worte zu widerlegen, dagegen in Ermangelung aller Rechtfertigungsgründe greift er zu dem gewöhnlichen Mittel leerer persönlicher Angriffe auf mich. Ich halte es für eine Pflicht der Achtung, die ich dem Leser schuldig bin, schweigend über Unzukömmlichkeiten dieser Art hinwegzugehen.
p375_1) Journ. de Physique Tom 60, p. 185, vom Jahre 1805.
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