Die Verbindlichkeit der Eingepfarrten zum Bau und Unterhalt der Kirchen- Pfarr- und Küstergebäude, besonders bey dem Unvermögen der Kirchen-Ärarien, beyzutragen, mit Hinweisung auf das gemeine Recht, aus mecklenburgischen Kirchen-Gesetzen, aus Urkunden und aus Urthelssprüchen entwickelt : mit LIV Beylagen / von [Joachim Hermann Franz] Francke. - Schwerin [u.a.] : Bödner, 1806