1823
2. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen dem Sachsen-Gotha-Altenburgischen und dem Königl. Preuß. Ministerium die vorläufige Uebereinkunft getroffen worden ist, daß sich in allen vorkommenden Fällen, welche die Uebernahme von Vagabunden und Ausgewiesenen betreffen, nach der deshalb mit dem Königl. Sächs. Gouvernement abgeschlossenen Convention gerichtet werden soll
- Seitenbereich002
- Erschienen1. Februar 1823
3. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen dem Sachsen-Gotha-Altenburgischen und dem Kurhessischen Ministerium wegen wechselseitiger Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen dieselbe Convention abgeschlossen worden, welche mit dem Königl. Sächs. Gouvernement getroffen worden ist
- Seitenbereich003
- Erschienen1. Februar 1823
4. Verordnung des Consistorii, die Ausleihung der Kirchen-Capitalien und die Führung der Kirchrechnungen betreffend
- Seitenbereich003 - 004
- Erschienen4. Februar 1823
5. Verordnung der Landes-Regierung, die Einsendung der Polizey-Steuer betreffend
- Seitenbereich005
- Erschienen5. Februar 1823
- Erschienen
- 1823
- URN
- urn:nbn:de:urmel-6ae5e93e-d406-40d5-bdbb-86f7f8f623115-00204543-0013