8. Regierungs-Bekanntmachung, den mit dem Königreich Preußen, dem Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, den Herzogthümern Sachsen-Meiningen , Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha und den Fürstenthümern Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß Jüngerer Linie wegen Aufhebung des Appellationsgerichts zu Eisenach abgeschlossenen Staatsvertrag betr.