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- Regierungsblatt für...
- 1841 - 25. Jahrgang
- Nr. 17 : 29. Septem...
- Sonst. Titel
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Frachtfuhrleute, welche ohne eigene Legitimation und nur unter Bürgschaft ihrer Dienstherren reisen, werden einer sorgfältigen polizeylichen Beaufsichtigung unterworfen
Kameral-Gefälle - rückständige - deren Betreibung - Normativverfügung für alle Gerichtsstellen und Kameral-Recepturen
Lohnkutscher, welche ohne eigene Legitimation und nur unter Bürgschaft ihrer Dienstherren reisen, werden einer sorgfältigen polizeylichen Beaufsichtigung unterworfen
Oberreisen. Die am dasigen Rittergute bisher zuständige Gerichtsbarkeit wird dem Justizamte Buttstädt unterstellt
Receptur-Behörden. Vorschriften für dieselben: b) wegen Beitreibung rückständiger Kameralgefälle
Rentämter. Vorschriften für dieselben: b) wegen Beitreibung rückständiger Kameralgefälle
Wild. Authentische Interpretation des Ausdruckes Wild in dem §. 7 des Patents vom 19. Januar 1819 über den Ersatz der Wildschäden
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217 - 220
- URN
- urn:nbn:de:urmel-b82e6791-4de1-4da5-bba5-77112767daf5-00210870-2386