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- Regierungsblatt für...
- 1841 - 25. Jahrgang
- Nr. 5 : 10. April 1...
- Sonst. Titel
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Baumpflanzungen. Gesetz zum Schutze derselben vom 10. November 1840. Nähere Bestimmungen über die nach diesem Gesetze erkannten Freiheitsstrafen und bezüglich Schärfungen
Bundestagsbeschlüsse: c) vom 11. Februar 1841, zum Schutze gegen den Nachdruck der Schriften des Christoph Martin Wieland d) vom 11. Februar 1841, wodurch ein früherer Beschluss vom 4. April 1840 gegen den Nachdruck der von Goetheschen poetischen und prosaischen Werke auch auf die in der Cottaschen Buchhandlung zu Stuttgart neu erscheinende Ausgabe der v. Goetheschen Werke in 40 Bänden kein Oktav erstreckt wird
Carcer-Arrest, vierzehntägig oder längerer geschärfter, erkannt und vollzogen gegen den Inhaber eines Freitisches oder Stipendiums auf der Universität Jena, zieht den Verlust des Freitisches oder Stipemdiums nach sich
Felder. Gesetz zum Schutz derselben vom 10. November 1840. Nähere Bestimmung über die nach diesem Gesetze erkannten Freiheitsstrafen und bezüglich Schärfungen
Freiheitsstrafen und bezüglich deren Schärfungen, erkannt nach dem Gesetze zum Schutze der Baumpflanzungen, Felder, Gärten und Holzungen vom 10. November 1840. Nähere Bestimmung darüber
Freitisch auf der Universität Jena geht für deren Inhaber verloren, wenn gegen diesen, in Folge Disziplinarvergehens, vierzehntägig oder längerer geschärfter Carcer-Arrest erkannt und vollzogen worden ist
Gärten. Gesetz zum Schutz derselben vom 10. November 1840. Nähere Bestimmung über die nach diesem Gesetze erkannten Freiheitsstrafen und bezüglich Schärfungen
Gefängnisstrafen und bezüglich deren Schärfungen, erkannt nach dem Gesetze zum Schutze der Baumpflanzungen, Felder, Gärten und Holzungen vom 10. November 1840. Nähere Bestimmung darüber
Gemeindeberechnungen. Die diesfälligen tabellarischen Übersichten sollen von den Ortsobrigkeiten an die Landesdirektion unmittelbar gesendet werden
Goethe - von - Erstreckung des Bundestagsbeschlusses vom 4. April 1840 gegen den Nachdruck dessen Werke auf die in der Cottaschen Buchhandlung zu Stuttgart neu erscheinende Ausgabe der v. Goetheschen Werken in 40 Bänden kein Oktav
Holzungen. Gesetz zum Schutz derselben vom 10. November 1840. Nähere Bestimmung über die nach diesem Gesetze erkannten Freiheitsstrafen und bezüglich Schärfungen
Jena. Auf der dasigen Universität geht ein Freitisch oder Stipendium für den Inhaber verloren wenn gegen diesen, in Folge Disziplinarvergehens, vierzehntägig oder längerer geschärfter Carcer-Arrest erkannt und vollzogen worden ist
Landgemeindeordnung vom 2. Februar 1840. Erläuterung des §. 76 derselben im Betreff der Gemeindeabrechnung
Postordnung vom 26. November 1819: a) bei der Kontravention gegen den §. 1 derselben sollen die vorgefundenen postpflichtigen Gegenstände ohne Ausnahme bei dem Untersuchungsgerichte verwahrt werden und nur erst, wenn dieselben zum Zwecke der Untersuchung nicht mehr nöthig sind, nach dem Antrage des Absenders zurückgegeben oder durch die Post weiter befördert werden b) Nachtrag zu derselben vom 12. Dezember 1840. Berichtigung einiger unrichtigen Zahlenansätze in diesem Nachtrage durch die Redaktion des Großherzoglichen Regierungsblattes
Rechnungen. Die tabellarischen Übersichten der Gemeindeabrechnungen sollen von den Ortsobrigkeiten an die Landesdirektion unmittelbar gesendet werden
Stipendium auf der Universität Jena geht für deren Inhaber verloren, wenn gegen diesen, in Folge Disziplinarvergehens, vierzehntägig oder längerer geschärfter Carcer-Arrest erkannt und vollzogen worden ist
Strafarbeitshausstrafen; deren Schärfung
Strafgesetzbuch vom 5. April 1839. Nähere Bestimmungen über die in mehreren Artikeln desselben vorgeschriebenen Schärfungen der Strafen
Universität Jena auf derselben geht ein Freitisch oder Stipendium für den Inhaber verloren wenn gegen diesen, in Folge Disziplinarvergehens, vierzehntägig oder längerer geschärfter Carcer-Arrest erkannt und vollzogen worden ist
Wieland - Christoph Martin. - Bundestagsbeschluss vom 11. Februar 1841 zum Schutze gegen den Nachdruck der bei Gößchen zu Leipzig bereits veranstalteten, oder noch zu veranstaltenden Ausgaben seiner Werke
Zuchthausstrafen; deren Schärfungen
- Erschienen
- 10. April 1841
- Seitenbereich
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021 - 024
- URN
- urn:nbn:de:urmel-b82e6791-4de1-4da5-bba5-77112767daf5-00210870-0421