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- Regierungsblatt für...
- 1841 - 25. Jahrgang
- Nr. 3 : 16. Januar ...
- Sonst. Titel
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Depositen-Einzahlungen bei der Haupt-Landschaftskasse. Bestimmung darüber , welche Münzsorten diesfalls annehmbar sind
Eindrittel- und Einsechstel-Thaler-Stücke - Konventions - inländische - Gesetz über deren Einbeziehung vom 8. Januar
Münzen: c) Gesetz über die Einziehung der inländischen Konventions-Eindrittel- und Einsechstelthalerstücke vom 8. Januar d) Bekanntmachung, im Betreff derjenigen Münzsorten, welche bei Einzahlung gerichtlicher Depositen zur Hauptlandschafftskasse annehmbar sind e) Bekanntmachung, im Betreff derjenigen inländischen und diesen gleichgesellten Münzsorten, welche bei Steuerzahlungen von den landschaftlichen Kassen und Einnahmen angenommen werden
Steuerzahlungen. Bestimmung darüber, welche von den inländischen und diesen gleichgestellten Münzen in solchen von den landschaftlichen Kassen und Einnahmen angenommen werden
- Erschienen
- 16. Januar 1841
- Seitenbereich
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009 - 012
- URN
- urn:nbn:de:urmel-b82e6791-4de1-4da5-bba5-77112767daf5-00210870-0300