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- Regierungsblatt für...
- 1840 - 24. Jahrgang
- Nr. 2 : 25. Januar ...
- Sonst. Titel
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Fahrposten - Behandlung der über die Grenzen des Zollvereins mit den Fahrposten eingehendenWaaren in Bezug auf Zollverfassung
Gehöfte. Authentische Interpretation über den Begriff dieses Wortes im §. 29 des Gesetzes vom 29. April, die Jagden und Jagdrechtsame betreffend
Hamburg - freie und Hansestadt. Übereinkunft mit derselben wegen gegenseitiger Verkehrserleichterungen
Jagden und Jagdrechtsame. Authentische Interpretation des §. 29 des diesfälligen Gesetzes vom 13. April 1821 im Betreff des Ausdruckes Gehöftes
Posten. Behandlung der über die Grenzen des Zollvereines mit den Fahrposten eingehenden Waaren
Waaren. Behandlung der über die Grenzen des Zollvereins mit den Fahrposten eingehenden Waaren in Bezug auf Zollverfassung
Weimar. Vertrag mit der freien Hansestadt Hamburg, wegen gegenseitiger Verkehrserleichterungen
Zollverfassungsangelegenheiten. Ministerialbekanntmachung, wegen Erhebung der Eingangsabgabe von denjenigen Poststücken, welche der Versteuerung nach dem höchsten Satze unterliegen, nach dem jetzt gültigen höchsten Tarifsatze
- Erschienen
- 25. Januar 1840
- Seitenbereich
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005 - 008
- URN
- urn:nbn:de:urmel-18f4da72-7755-41ae-a5be-7524fc3a498b1-00210869-0178