Uebereinkunft : vom 6. u. 16. Sept. 1831 (R. 20. 1831) ; zur Beförderung der Criminalrechtspflege zwischen dem Großherzogthum S. Weimar-Eisenach und dem Fürstenthum Schwarzburg Sondershausen
Erschienen
16. September 1831
Seitenbereich
354 - 357
Rubrik
oder Dritter Theil. Enthaltend die gesetzlichen Verordnungen, welche im Großherzogthum S. Weimar-Eisenach vom Jahre 1827 bis 1832 erschienen und noch gültig sind