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1. Königliche allerhöchste Verordnung, die allgemeine Gleichstellung und Erhebungsart der Bier- und Branntwein- oder Malz-Aufschläge betreffend : München. den 28. Juli 1807 / Wir Maximilian Joseph, von G. G. König von Bayern, Freiherr von Hompesch, auf königl. allerhöchsten Befehl, G. Geiger
2. Nachdem die Anzeige geschehen ist, ... : München, den 30. December 1807 / auf Sr. königlichen Majestät besonderen allerhöchsten Befehl, Freiherr von Hompesch, G. Geiger
3. Allgemeine Verordnung : München, den 10. Jänner 1809 / Max Joseph, Freiherr von Hompesch, auf königl. allerhöchsten Befehl, der General-Secretair, G. Geiger
4. Wir Maximilian Joseph, von G. G. König von Bayern : München, den 27. Jänner 1809 / Max Joseph, Freiherr von Hompesch, auf königl. allerhöchsten Befehl, der General-Secretair, G. Geiger
5. Die Erhöhung des Malzaufschlages betreffend : München, den 11. Februar 1811 / Max Joseph, Graf von Montgelas, auf königl. allerhöchsten Befehl, der General-Secretair, G. Geiger
6. Generale an sämmtliche Aufschläger des Untermainkreises : Würzburg, am 27. Januar 1829 / Königl. Oberaufschlagamt des Untermainkreises, Mulzer, Baur
7. Instruction für die Unteraufschläger im Königreiche Bayern
- Erschienen
- 20. April 1836
- Seitenbereich
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135 - 162
- URN
- urn:nbn:de:urmel-d97f5bbb-7304-4457-a6a4-8560de2d84604-00209097-1390