Abdruck einer Verfügung folgenden Inhalts: "Verfügung Ernsts zu Stolberg, daß zu Wernigerode, wie in den Nachbarstädten Halberstadt und Quedlinburg, auf den Jahrmärkten die Tücher nicht auf offenem Markt und in den Gassen, sondern altem Herkommen gemäß in den dazu bestimmten Rathäusern auszulegen seien und Bestimmungen über die Befreiung des Sonntags von Kaufgeschäften, wenn der Nikolaimarkt auf einen Freitag, Sonnabend oder Sonntag fällt."